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Wissen · Glossar

Haftungsgrenze

Der Höchstbetrag, bis zu dem ein Carrier für Verlust oder Beschädigung einer Sendung haftet.

Auch: Haftungshöchstbetrag, Regelhaftung

Stand: September 2026

Carrier haften für Verlust und Beschädigung einer Sendung – aber nicht unbegrenzt. Die Haftungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag ersetzt wird, unabhängig vom tatsächlichen Warenwert.

Für den gewerblichen Transport in Deutschland gilt die gesetzliche Regelhaftung des Handelsgesetzbuchs, die sich nach dem Gewicht der Sendung bemisst; im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr gilt das CMR-Übereinkommen mit einer ähnlichen Logik. Paketdienste regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig eigene Höchstbeträge je Paket.

Liegt der Warenwert über der regulären Haftungsgrenze, sollte bereits vor dem Versand geprüft werden, ob eine zusätzliche Transportversicherung, Wertdeklaration oder eine andere Haftungsvereinbarung erforderlich ist. Wer das nicht vorab regelt, bekommt im Schadensfall nur den Regelbetrag – auch bei einem berechtigten Claim.

Quellen

  • § 431 HGB – Haftungshöchstbetrag im Frachtrecht
  • § 435 HGB – Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
  • § 449 HGB – abweichende Vereinbarungen zur Haftung
  • Art. 23 CMR – Entschädigung bei Verlust im internationalen Straßengüterverkehr
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des jeweiligen Carriers – eigene Höchstbeträge je Paket

Verwandte Begriffe: Claim, CMR, Transportversicherung

Fachlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt fachliche Praxis aus dem täglichen Logistikgeschäft wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall gelten Ihr Vertrag mit dem Carrier, Ihre Buchführung und die gesetzlichen Regelungen; im Zweifel fragen Sie Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

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