Carrier haften für Verlust und Beschädigung einer Sendung – aber nicht unbegrenzt. Die Haftungsgrenze legt fest, bis zu welchem Betrag ersetzt wird, unabhängig vom tatsächlichen Warenwert.
Für den gewerblichen Transport in Deutschland gilt die gesetzliche Regelhaftung des Handelsgesetzbuchs, die sich nach dem Gewicht der Sendung bemisst; im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr gilt das CMR-Übereinkommen mit einer ähnlichen Logik. Paketdienste regeln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen häufig eigene Höchstbeträge je Paket.
Liegt der Warenwert über der regulären Haftungsgrenze, sollte bereits vor dem Versand geprüft werden, ob eine zusätzliche Transportversicherung, Wertdeklaration oder eine andere Haftungsvereinbarung erforderlich ist. Wer das nicht vorab regelt, bekommt im Schadensfall nur den Regelbetrag – auch bei einem berechtigten Claim.