Die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Carriers kann insbesondere durch Haftungshöchstbeträge begrenzt sein und muss deshalb nicht dem tatsächlichen Warenwert entsprechen. Eine Transportversicherung kann Verlust oder Beschädigung der Ware unabhängig von der Haftung des Carriers absichern. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsumfang und den Versicherungsbedingungen.
Transportversicherung kann beispielsweise für einzelne Sendungen oder als laufende Versicherung für wiederkehrende Transporte vereinbart werden. Davon zu unterscheiden sind Wertdeklarationen oder besondere Zusatzleistungen eines Carriers. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Warenwert, Sendungsmenge und Schadensquote ab.
Auch mit Versicherung gilt: Der Schaden muss dokumentiert und fristgerecht gemeldet werden. Für die Schadenregulierung können je nach Fall beispielsweise Fotos, Rechnungen, Frachtpapiere, Ablieferbelege und weitere Schadennachweise erforderlich sein.