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Wissen · Glossar

Transportversicherung

Eine Versicherung, die das finanzielle Risiko von Verlust oder Beschädigung von Waren während des Transports nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen absichert.

Auch: Warentransportversicherung, Versandversicherung

Stand: September 2026

Die gesetzliche oder vertragliche Haftung des Carriers kann insbesondere durch Haftungshöchstbeträge begrenzt sein und muss deshalb nicht dem tatsächlichen Warenwert entsprechen. Eine Transportversicherung kann Verlust oder Beschädigung der Ware unabhängig von der Haftung des Carriers absichern. Ob und in welcher Höhe ein Schaden ersetzt wird, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsumfang und den Versicherungsbedingungen.

Transportversicherung kann beispielsweise für einzelne Sendungen oder als laufende Versicherung für wiederkehrende Transporte vereinbart werden. Davon zu unterscheiden sind Wertdeklarationen oder besondere Zusatzleistungen eines Carriers. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Warenwert, Sendungsmenge und Schadensquote ab.

Auch mit Versicherung gilt: Der Schaden muss dokumentiert und fristgerecht gemeldet werden. Für die Schadenregulierung können je nach Fall beispielsweise Fotos, Rechnungen, Frachtpapiere, Ablieferbelege und weitere Schadennachweise erforderlich sein.

Quellen

  • Art. 24 und 26 CMR – Wertdeklaration und besonderes Lieferinteresse
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – Musterbedingungen Transportversicherung/Warenversicherung

Verwandte Begriffe: Claim, Haftungsgrenze

Fachlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt fachliche Praxis aus dem täglichen Logistikgeschäft wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall gelten Ihr Vertrag mit dem Carrier, Ihre Buchführung und die gesetzlichen Regelungen; im Zweifel fragen Sie Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

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