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Wissen · Glossar

CMR

Das internationale Übereinkommen für den grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr – und der zugehörige Frachtbrief.

Auch: CMR-Frachtbrief, CMR-Übereinkommen

Stand: September 2026

CMR steht für Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route – das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Es regelt Rechte und Pflichten von Absender, Frachtführer und Empfänger, die Haftung des Frachtführers und die Fristen für Reklamationen bei grenzüberschreitenden Transporten zwischen den Vertragsstaaten.

Der CMR-Frachtbrief dokumentiert den Beförderungsvertrag und dient insbesondere als Nachweis über dessen Inhalt sowie die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Er dokumentiert Absender, Empfänger, Ware, Menge und Zustand bei Übernahme – und die Übergabe beim Empfänger. Erkennbare Verluste oder Beschädigungen sollten spätestens bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer vorbehalten werden. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden sieht Art. 30 CMR grundsätzlich eine schriftliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen – Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet – vor.

Quellen

  • CMR – Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (Genf 1956)
  • Art. 4 CMR – Frachtbrief und Wirksamkeit des Beförderungsvertrags
  • Art. 9 CMR – Beweiswirkung des Frachtbriefs
  • Art. 30 CMR – Vorbehalte bei Ablieferung
  • Art. 32 CMR – Verjährung

Verwandte Begriffe: Carrier, Haftungsgrenze, Handelsrechnung

Fachlicher Hinweis. Dieser Beitrag gibt fachliche Praxis aus dem täglichen Logistikgeschäft wieder und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Für Ihren Fall gelten Ihr Vertrag mit dem Carrier, Ihre Buchführung und die gesetzlichen Regelungen; im Zweifel fragen Sie Ihre Rechts- oder Steuerberatung.

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