CMR steht für Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route – das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr. Es regelt Rechte und Pflichten von Absender, Frachtführer und Empfänger, die Haftung des Frachtführers und die Fristen für Reklamationen bei grenzüberschreitenden Transporten zwischen den Vertragsstaaten.
Der CMR-Frachtbrief dokumentiert den Beförderungsvertrag und dient insbesondere als Nachweis über dessen Inhalt sowie die Übernahme des Gutes durch den Frachtführer. Er dokumentiert Absender, Empfänger, Ware, Menge und Zustand bei Übernahme – und die Übergabe beim Empfänger. Erkennbare Verluste oder Beschädigungen sollten spätestens bei Ablieferung gegenüber dem Frachtführer vorbehalten werden. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden sieht Art. 30 CMR grundsätzlich eine schriftliche Anzeige innerhalb von sieben Tagen – Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht mitgerechnet – vor.