Die Incoterms® (International Commercial Terms) der Internationalen Handelskammer sind international festgelegte Handelsklauseln, die Kosten, Pflichten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer beim Warentransport regeln. Sie regeln, welche Pflichten Verkäufer und Käufer übernehmen, wie Kosten verteilt werden und an welchem Punkt das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht – etwa bei Transport, Versicherung sowie Export- und Importabfertigung. Beispiele sind EXW (Ex Works – ab Werk), DAP (Delivered at Place – geliefert benannter Ort) und DDP (Delivered Duty Paid – geliefert verzollt).
Für den After-Sales sind sie wichtiger, als viele Versender denken: Die Klausel beeinflusst, wer das Transportrisiko trägt, den Transport organisiert und für Export- oder Importformalitäten verantwortlich ist. Wer einen Claim gegenüber dem Carrier geltend machen kann oder muss, richtet sich zusätzlich nach dem jeweiligen Beförderungsvertrag und den gesetzlichen bzw. vertraglichen Regelungen.